AVBdynamik

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse

AVBdynamik

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbedingungen der freiwilligen Versicherung aufgrund der Neuregelungen durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 zurzeit überarbeitet werden. Am 17.06.2005 wurde die 6. "nderung der Satzung durch den Verwaltungsrat der VBL beschlossen. Die "nderungen hinsichtlich der AVBextra und AVBdynamik bedürfen noch der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sämtliche Inhalte unserer Seiten zur freiwilligen Versicherung stehen bis dahin unter dem Vorbehalt, dass diese mit dem Alterseinkünftegesetz vereinbar sind. Ein Vertragsabschluss zur freiwilligen Versicherung kommt mit der Maßgabe zustande, dass die Versicherungsbedingungen rückwirkend zum 1. Januar 2005 so angepasst werden, dass steuerlich die Voraussetzungen der betrieblichen Altersversorgung weiterhin gegeben sind.

Versicherungsbedingungen - AVBdynamik

Beschreibung Format Größe
Versicherungsbedingungen - AVBdynamik 01 PDF 151 KB
Versicherungsbedingungen - AVBdynamik 02 PDF 156 KB

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jeweils mit Verfügung vom 21. Juni 2010 die Änderungen der AVBextra 01, AVBextra 02, AVBdynamik 01 und AVBdynamik 02 genehmigt.  

Die Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen betreffen zum einen die Änderung der Gebührenregelung für Leistungsauszahlungen. Zahlungen in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nun wie Inlandszahlungen auf Kosten der VBL. Die gesetzlichen Vorgaben sind zum 31. Oktober 2009 in Kraft getreten, die VBL verfährt bereits seit diesem Zeitpunkt entsprechend.  

Zum anderen hat der Gesetzgeber die Auswirkungen auf die Riester-Förderung bei einem Wegzug ins Ausland neu geregelt (Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010). Der Wegzug ins europäische Ausland und die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen nicht mehr zwangsläufig dazu, dass die Berechtigten die steuerliche Förderung zurückzahlen müssen. Die AVBs sind insoweit an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden.  

Die Änderungen gelten auch für bereits bestehende Verträge.



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