Bereits zum 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurden eine Vielzahl von Einzelgesetzen, unter anderem das Einkommensteuergesetz und das Betriebsrentengesetz, geändert. Wesentliche Neuerungen waren dementsprechend zu dieser Zeit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen VBLdynamik umzusetzen.
Was hat sich ab dem 1. Januar 2005 in der VBLdynamik geändert?
Entnahme des Teilkapitals steuerlich unschädlich
Der Versicherte hat die Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Deckungskapitals außerhalb der laufenden Rentenleistung als Teilkapitalbetrag auszahlen zu lassen. Eine solche Teilauszahlung in einer Summe stellt keine schädliche Verwendung dar; eine Rückerstattung der steuerlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente ist daher nicht erforderlich.
Kapitalauszahlung § 7 AVBdynamik
Der Versicherte kann anstelle der lebenslangen Rente die Auszahlung des vorhandenen Deckungskapitals in einem Einmalbetrag wählen (optionales Wahlrecht). Abfindungen nach Eintritt des Versicherungsfalles sind - bis auf Kleinbetragsrenten - grundsätzlich nicht mehr möglich und aufgrund der neuen Möglichkeit auf Einmalkapitalauszahlung nicht mehr erforderlich.
Hinterbliebenenleistungen
Da als steuerlich begünstigte Auszahlungsform grundsätzlich eine lebenslange Rente zu gewähren ist, sieht die VBLdynamik auch für Hinterbliebene eine Verrentung des Altersvorsorgekapitals vor. Im Fall des Todes des Versicherten vor Rentenbeginn ist jedoch wahlweise anstelle der Rentenleistung eine Kapitalauszahlung an den Ehegatten möglich. Eine weitere Möglichkeit für Hinterbliebene ist die Teilkapitalauszahlung -"bis zu 30%- und zusätzlich monatliche Rente aus dem verbleibenden Kapital. Hinterbliebene sind nach den AVB der Ehegatte sowie die Kinder des Verstorbenen. Kinder erhalten die Leistung solange ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht; längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Garantieleistung für Hinterbliebene
Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, so zahlte die VBL bei entsprechender Vereinbarung begrenzt auf die noch verbleibende Dauer der Rentengarantiezeit die Rente an die Hinterbliebenen weiter.
Sockelbetrag bei Zulagenförderung
Für die Zulagenförderung im Rahmen der Riester-Rente ist der mindestens erforderliche Eigenbeitrag (Sockelbetrag) von einheitlich 60,- Euro jährlich (ab 2005) zu leisten. Der Mindestbeitrag zur VBLdynamik ab 2010 liegt bei 191,63 Euro jährlich bzw. 15,97 Euro monatlich.
Beitragsgrenze für Entgeltumwandlung
Die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2011 sind dies Beiträge von maximal 2.640 Euro jährlich bzw. 220 Euro monatlich. Versicherte können darüber hinaus 1.800,00 Euro zusätzlich steuerfrei ,umwandeln wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde. Für diese Beiträge sind allerdings Sozialabgaben zu leisten.