Bei der Garantierente für Hinterbliebene handelt es sich um eine Absicherung für den Todesfall in den ersten Jahren nach Rentenbeginn. Sie haben die Möglichkeit eine Rentengarantiezeit zwischen 1 und 15 Jahren für Ihre Hinterbliebenen zu vereinbaren. Die Leistung besteht in der Weiterzahlung der Rente über den Tod hinaus bis zum Ablauf der vereinbarten, ab Rentenbeginn zählenden Rentengarantiezeit. Empfänger dieser Rentenzahlung nach dem Tod ist der verheiratete Ehegatte oder Ihre Kinder.
Ein Beispiel:
Vereinbarte Rentengarantiezeit: 10 Jahre
Todesfall 3 Jahren nach Rentenbeginn
Die Rente wird noch 7 Jahre an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Hinterbliebene sind nach den AVB der Ehegatte sowie die Kinder des Verstorbenen. Kinder erhalten die Leistung solange ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht; längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.