Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Tätigkeit werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt.
Häufig besteht damit in der VBLklassik (VBL-Pflichtversicherung) keine Möglichkeit, die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen. Darum können sich die Beschäftigten von der Pflichtversicherung befreien lassen. In diesen Fällen haben die Arbeitgeber stattdessen eine zusätzliche Altersvorsorge in der VBLextra zu begründen. Vorteil: Aus dieser Versicherung können Rentenleistungen auch ohne Erfüllung einer Wartezeit in Anspruch genommen werden. Die VBLspezial stellt für Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Sonderregelung zusammen. Speziell für englischsprachige Beschäftigte steht diese Ausgabe der VBLspezial auch in Englisch zur Verfügung.
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Damit bei Beschäftigten mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung etwaige Versorgungslücken vermieden werden, haben sich die Tarifpartner auf eine Sonderregelung im Tarifvertrag Altersversorgung (§ 39 Abs. 1 ATV) geeinigt.
Hiernach und in Verbindung mit § 82 Abs. 1 der VBL-Satzung entrichten die Arbeitgeber - sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen - zugunsten der Beschäftigten zusätzliche Beiträge zur kapitalgedeckten Versicherung VBLextra. Die VBLspezial stellt für Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Sonderregelung zusammen. Die früheren Grenzbeträge für Beschäftigte mit Entgelten über I BAT/BAT-O wurden ab 1. Juli 2007 mit der Einführung des neuen Tarifrechts im öffentlichen Dienst abgelöst. Alle Details der neuen Regelung finden Sie in der VBLspezial zu diesem Thema. Die jeweils aktuellen Grenzbeträge nach § 82 Abs. 1 der VBL-Satzung haben wir für Sie in unserer Information zu den Rechengrößen in der Zusatzversorgung zusammengefasst. Diese finden Sie im Downloadcenter unter Rechengrößen.
Download: VBLspezial Sonderregelung bei Bund und TdL für Beschäftigte mit höheren Entgelten, PDF, 459 KB