Die VBL klassik gewährt Ihnen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzliche materielle Sicherheit im Alter.
Die Pflichtversicherung VBLklassik bietet die VBL im Grunde seit 80 Jahren an. Die neue Zusatzversorgung basiert auf einem Versorgungspunktemodell. Damit wird die Gesamtbetrachtung von gesetzlicher Rente und Zusatzrente abgelöst und Leistungen unabhängig von externen Bezugssystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und dem Steuer- und Sozialabgabensystem erbracht. Die nach dem Punktemodell ermittelte Betriebsrente tritt zur Grundversorgung (gesetzliche Rente) hinzu und entwickelt sich davon losgelöst. Aufgegeben wurde insbesondere auch die an die Beamtenversorgung angelehnte endgehaltsbezogene Betrachtung (Dreijahreszeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalles). Sie wurde durch eine Formel ersetzt, die in der Zusatzversorgung die gesamte Arbeitsleistung während der Pflichtversicherung widerspiegelt. Dabei werden jährlich Versorgungspunkte ermittelt, die zwei wesentliche individuelle Komponenten berücksichtigen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines jeden Versicherungsjahres und den so genannten Altersfaktor, der die Zinseffekte der dem Punktemodell zugrunde liegenden (fiktiven) Beitragsentrichtung beinhaltet.
Die mit dem Tarifvertrag Altersversorgung vereinbarten Regelungen wurden in die Satzung der VBL in der ab 1. Januar 2001 geltenden Neufassung (VBLS) übertragen. Die neue Satzung wurde am 19. September 2002 vom Verwaltungsrat der VBL beschlossen, am 22. November 2002 vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt und im Bundesanzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 2003 veröffentlicht.
| Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|
| VBLklassik Broschüre | 2,3 MB |