Die Versicherten des Abrechnungsverbandes Ost können für ihre Pflichtversicherung die so genannte ,Riester-Förderung-Ü (Altersvorsorgezulagen / Sonderausgabenabzug) in Anspruch nehmen. Die steuerliche Förderung kann erstmals vom Jahr 2004 an für den Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren geltend gemacht werden.
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Ausfüllhilfe für den Antrag auf Altersvorsorgezulage 2004 (Zulageantrag), PDF, 1.9MB
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