Versorgungspunkte erhalten die Versicherten für zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, soziale Komponenten und als so genannte Bonuspunkte.
Dabei werden jährlich Versorgungspunkte ermittelt, die zwei wesentliche individuelle Komponenten berücksichtigen: Die Anzahl der Versorgungspunkte in der VBLklassik ist abhängig von zwei Faktoren: dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt eines jeden Versicherungsjahres und dem so genannten Altersfaktor, der die Zinseffekte der dem Punktemodell zugrunde liegenden (fiktiven) Beitragsentrichtung beinhaltet. Je jünger der Beschäftigte ist, desto höher werden die Versorgungspunkte über den Altersfaktor bewertet. Über den Altersfaktor wird damit auch berücksichtigt, dass der Verzinsungszeitraum bei jüngeren Beschäftigten höher ist.
Versorgungspunkte gibt es aber nicht nur für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, sondern auch für soziale Komponenten. Dies sind zum einen Versorgungspunkte während der Elternzeit bzw. währen der Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt sowie Versorgungspunkte für Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten. Schließlich können noch Bonuspunkte Ihre Versorgungspunkte aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt und sozialen Komponenten erhöhen.
Damit Sie dabei immer den Überblick über Ihre Altersvorsorge behalten, bekommen Sie von uns jährlich eine Mitteilung, wie es um Ihren Punktestand bestellt ist. So wissen Sie stets ganz genau, wie sich Ihre Rentenanwartschaft erhöht. Das gibt Ihnen Sicherheit - und macht die Zukunft für Sie berechenbar.
Wählen Sie aus den nachfolgenden Themen, um sich über die Versorgungspunkte näher zu informieren:
Die Berechnung der Versorgungspunkte aus zusatzversorgungspflichtigem
Entgelt ( § 36 Abs. 2)
Die Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten
Die Bonuspunkte
Die Startgutschrift zum 31. Dezember 2001
Die Berechnung der Betriebsrente ( § 35 Abs. 1)
Die Versorgungspunkte und Aufwendungen während einer Altersteilzeit