Bleibt der Wegfall des Beitragszuschlags auch dann bestehen, wenn bei Pflegeeltern die Pflegschaft beendet ist?
Bleibt der Wegfall des Beitragszuschlags auch dann bestehen, wenn bei Pflegeeltern
die Pflegschaft beendet ist?
Bei einer nachgewiesenen Vollzeitpflege von erheblicher Dauer entfällt
der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung dauerhaft. Der Beitragszuschlag
wird also auch nach Beendigung der Vollzeitpflege nicht erhoben.