Entfällt der Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag auch dann, wenn das Kind bereits verstorben ist?
Entfällt der Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag auch dann,
wenn das Kind bereits verstorben ist?
Der Beitragszuschlag entfällt auch in diesem Fall für beide Elternteile
dauerhaft, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Eine Lebendgeburt ist
ausreichend für den dauernden Wegfall des Beitragszuschlags.