Entfällt der Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag auch dann, wenn das Kind bereits ...

Entfällt der Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag auch dann, wenn das Kind bereits verstorben ist?

Entfällt der Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag auch dann, wenn das Kind bereits verstorben ist?

Der Beitragszuschlag entfällt auch in diesem Fall für beide Elternteile dauerhaft, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Eine Lebendgeburt ist ausreichend für den dauernden Wegfall des Beitragszuschlags.



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