Ich möchte rechtliche Schritte gegen den vom Gesetzgeber eingeführten Beitragszuschlag ...

Ich möchte rechtliche Schritte gegen den vom Gesetzgeber eingeführten Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zum Pflegeversicherungsbeitrag einleiten. Muss ich gegen die Rentenmitteilung der VBL vorgehen?

Ich möchte rechtliche Schritte gegen den vom Gesetzgeber eingeführten Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zum Pflegeversicherungsbeitrag einleiten. Muss ich gegen die Rentenmitteilung der VBL vorgehen?

Nein. Der Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag nach § 55 Abs. 3 SGB XI betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Rentenberechtigten und seiner Pflegekasse. Eventuelle Rechtsmittel gegen die Erhebung des Beitragszuschlags müssten daher der Pflegekasse gegenüber geltend gemacht werden.



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