Muss ich den Beitragszuschlag auch dann zahlen, wenn mein Kind bereits erwachsen ist?

Muss ich den Beitragszuschlag auch dann zahlen, wenn mein Kind bereits erwachsen ist?

Muss ich den Beitragszuschlag auch dann zahlen, wenn mein Kind bereits erwachsen ist?

Nein. Der Beitragszuschlag entfällt für beide Elternteile unabhängig vom Alter des Kindes. Voraussetzung für den Wegfall des Beitragszuschlags ist nur, dass die Elterneigenschaft für beide Eltern nachgewiesen ist.



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