Muss ich den Beitragszuschlag auch dann zahlen, wenn mein Kind bereits erwachsen ist?
Muss ich den Beitragszuschlag auch dann zahlen, wenn mein Kind bereits erwachsen
ist?
Nein. Der Beitragszuschlag entfällt für beide Elternteile unabhängig
vom Alter des Kindes. Voraussetzung für den Wegfall des Beitragszuschlags
ist nur, dass die Elterneigenschaft für beide Eltern nachgewiesen ist.