Muss ich der VBL auch dann noch einen Nachweis über die Elterneigenschaft einsenden, wenn ...

Muss ich der VBL auch dann noch einen Nachweis über die Elterneigenschaft einsenden, wenn ich meiner Pflegekasse bereits einen Nachweis vorgelegt habe?

Muss ich der VBL auch dann noch einen Nachweis über die Elterneigenschaft einsenden, wenn ich meiner Pflegekasse bereits einen Nachweis vorgelegt habe?

Der Elternnachweis ist stets der beitragsabführenden Stelle, also hier der VBL, vorzulegen. Es ist daher nicht ausreichend, wenn Sie der Pflegekasse einen Elternnachweis übersenden. Nach Auskunft der Spitzenverbände der Pflegekassen wird eine Benachrichtigung durch die Pflegekassen bzw. eine Übersendung der Nachweise an die beitragsabführende Stelle nicht stattfinden. Sie müssen daher in jedem Fall der VBL einen Elternnachweis übersenden, um die Befreiung vom Beitragszuschlag zu erreichen.



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