Der Elternnachweis ist stets der beitragsabführenden Stelle, also hier
der VBL, vorzulegen. Es ist daher nicht ausreichend, wenn Sie der Pflegekasse
einen Elternnachweis übersenden. Nach Auskunft der Spitzenverbände
der Pflegekassen wird eine Benachrichtigung durch die Pflegekassen bzw. eine
Übersendung der Nachweise an die beitragsabführende Stelle nicht stattfinden.
Sie müssen daher in jedem Fall der VBL einen Elternnachweis übersenden,
um die Befreiung vom Beitragszuschlag zu erreichen.