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VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse

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Foto: VBLextra.
Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

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Vertragsabschluss VBLextra / VBLdynamik
Der Gesetzgeber möchte, dass die Versicherten vor Abschluss des Vertrags umfassende Informationen zu dem Versicherungsprodukt erhalten. Die Abläufe beim Vertragsschluss sind den neuen rechtlichen Vorgaben angepasst worden. Relevant sind die neuen Abläufe für alle ab 1. Juli 2009 neu abgeschlossenen Verträge über eine freiwillige Versicherung mit Entgeltumwandlung, mit Riester-Förderung oder ohne Förderung.

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VBLklassik
Die Betriebsrente der VBL aus der Pflichtversicherung

Allgemeine Fragen zur Startgutschrift für rentennahe Jahrgänge
Die VBL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe. Mit über 5.000 beteiligten Arbeitgebern, ca. vier Millionen Versicherten und nahezu einer Million Rentner ist sie die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Zweck der VBL ist es, den Beschäftigten der beteiligten Arbeitgebern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche betriebliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Neben der von den Arbeitgebern durchgeführten Pflichtversicherung bietet die VBL den bei ihr versicherten Arbeitnehmern im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Künftige Ansprüche rentennahe Jahrgänge


Systemwechsel rentennahe Jahrgänge


Verfahrensfragen zur Startgutschrift für rentennahe Jahrgänge


Berechnung der Startgutschrift für rentennahe Jahrgänge


Versicherung/Übersicht Startgutschrift für rentennahe Jahrgänge


Allgemeine Fragen zur Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge
Die VBL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe. Mit über 5.000 beteiligten Arbeitgebern, ca. vier Millionen Versicherten und nahezu einer Million Rentner ist sie die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Zweck der VBL ist es, den Beschäftigten der beteiligten Arbeitgebern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Neben der von den Arbeitgebern durchgeführten Pflichtversicherung bietet die VBL den bei ihr versicherten Arbeitnehmern im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung in der VBLextra die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Künftige Ansprüche rentenferne Jahrgänge


Systemwechsel rentenferne Jahrgänge


Verfahrensfragen zur Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge


Berechnung der Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge


Versicherung/Übersicht Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge


Steuerrechtliche Fragen zum Versicherungsnachweis


Künftige Ansprüche Versicherungsnachweis
Ein Anspruch auf Betriebsrente besteht grundsätzlich nur, wenn bis zum Rentenbeginn die Wartezeit von 60 Monaten in der Pflichtversicherung erfüllt ist. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Pflicht zur Versicherung begründenden Beschäftigungsverhältnisses steht oder wenn der Versicherte infolge eines solchen Arbeitsunfalls gestorben ist.

Künftige Entwicklung der Anwartschaften


Verfahrensfragen zum Versicherungsnachweis


Berechnung der Anwartschaft
Die Anwartschaft entspricht der monatlichen Betriebsrente wegen Alters, wenn Sie zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (oder bei Beendigung der Pflichtversicherung) die Wartezeit erfüllt hätten und der Versicherungsfall wegen Bezugs einer Regelaltersrente eingetreten wäre. Abschläge oder Verminderungen (z. B. wegen vorzeitiger Inanspruchnahme) wurden nicht berücksichtigt. Die monatliche Betriebsrente ermittelt sich, in dem die Anzahl der Versorgungspunkte mit dem Messbetrag von 4 Euro vervielfältigt wird.

Aufbau und Darstellung Versicherungsnachweis


Allgemeine Fragen Versicherungsnachweis


Steuerrechtliche Fragen zur Riesterförderung im Abrechnungsverband Ost


Sonderfälle Riesterförderung im Abrechnungsverband Ost


Bescheinigung nach § 92 EStG
Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist jährlich von der VBL nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erteilen.

Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG
Sie können den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer mit Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. In diesem Fall führt das Finanzamt von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Altersvorsorgezulage, die Ihnen zustehen würde. Der Sonderausgabenabzug wird nur dann gewährt, wenn der Steuervorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ist dies der Fall, wird der übersteigende Betrag vom Finanzamt direkt an Sie ausgezahlt.

Förderung durch Zulagen
Die Förderung durch Altersvorsorgezulagen setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält.

Steuerliche Förderung des Arbeitnehmerbeitrags zum Kapitaldeckungsverfahren bei der VBL


Einführung der teilweisen Kapitaldeckung im Abrechnungsverband Ost
Vom 1. Januar 2004 an wird die Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost nicht mehr ausschließlich durch Umlagen der Arbeitgeber finanziert. Neben den Umlagen des Arbeitgebers wird nun auch ein Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren erhoben. Rechtsgrundlage ist § 66a VBL-Satzung. Dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Durch die Einführung des Beitrags zum Kapitaldeckungsverfahren hat die VBL im Abrechnungsverband Ost begonnen, die Umlagefinanzierung schrittweise auf eine Kapitaldeckung umzustellen.

Riesterförderung (VBLdynamik)
Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber auf die sich ändernde Altersstruktur der Bevölkerung reagiert. Da die Lebenserwartung steigt und die Geburtenraten anhaltend niedrig sind, verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern immer weiter. Immer weniger Beitragszahler werden für immer mehr Rentner - immer länger - aufkommen müssen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der Rentenreform das Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeit 70 % auf 67 % des letzten Nettoeinkommens beschlossen. Zudem ist aus heutiger Sicht eine weitere Absenkung des Rentenniveaus sehr wahrscheinlich. Dadurch entsteht eine Rentenlücke, die auch Ihren Ruhestand finanziell unsicher macht. Um diese Versorgungslücke zu schließen, müssen verstärkt eigene Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu wurden im Rahmen der Reformen die Regelungen der Altersversorgungssysteme weiterentwickelt. Die sogenannte "Riester-Rente" soll die Absenkung des Rentenniveaus kompensieren. Daher empfiehlt der Gesetzgeber die freiwillige betriebliche Altersvorsorge oder die private Altersvorsorge und unterstützt diese Eigeninitiative mit erheblicher staatlicher Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Ersparnissen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung erweitert.

Fondanlage (VBLdynamik)
Mit Fonds wird Sondervermögen bezeichnet, das von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet wird. Publikumsfonds sind Fonds, deren Anteile von jedermann erworben werden können. Spezialfonds (wie bei der VBLdynamik) werden von einer lnvestment-Gesellschaft im Auftrag einer Institution (z. B. Versicherung, Pensionskasse etc.) aufgelegt und verwaltet. Außer dieser Institution kann niemand Anteile des Spezialfonds erwerben.

Rentenleistungen (VBLdynamik)
Die Betriebsrente wird als monatliche Leibrente gezahlt. Bei Rentenbeginn wird das in dem Garantievermögen angesparte Deckungskapital mit dem Deckungskapital aus dem Aktien- und dem Rentenfonds zusammengeführt. Aus dem Gesamtkapital errechnet die VBL nach versicherungsmathematischen Grundsätzen Ihre Betriebsrente.

Vertrag (VBLdynamik)
Zu Grunde liegen die Versicherungsbedingungen für die freiwillige fondsgebundene Rentenversicherung VBLdynamik und die Satzung der VBL in der jeweils geltenden Fassung.

Angebotsphase (VBLextra)
Durch den Abschluss des Tarifvertrags Altersversorgung (ATV) am 1. März 2002 können wir Ihnen nun eine zusätzliche kapitalgedeckte Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Als Pensionskasse erfüllen wir die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anforderungen an die Versicherungskonditionen, daher ist eine Zertifizierung nicht notwendig. In der freiwilligen Versicherung können Sie derzeit eine Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell in der VBL-Pflichtversicherung vereinbaren: die VBLextra. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sie Ihren Anspruch auf staatliche ( "Riester-") Förderungen natürlich auch in Ihre VBLextra integrieren. Besteht für Sie die Möglichkeit der Bruttoentgeltumwandlung, können Sie auch hierfür unsere VBLextra nutzen. Als Aufsicht- und Genehmigungsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt.

Entgeltumwandlung (VBLextra, VBLdynamik)
Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, dass in Zukunft ein Teil Ihrer Bruttobezüge in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, dass dieser Teil Ihrer künftigen Entgeltansprüche in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.

Leistungsphase (VBLextra)
Die Auszahlung aus der VBLextra erfolgt am Ersten des Monats, von dem an der Anspruch auf eine gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung, Seekasse) wegen Alters als Vollrente besteht. Bei Gewährung einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung oder bei Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung kann ebenfalls die Auszahlung erfolgen, sofern dies vereinbart wurde.

VBLdynamik
Die VBLdynamik ist eine fondsgebundene Rentenversicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung und Rentengarantiezeit nach Vereinbarung. Die Fondsanlage erfolgt nach einem speziell entwickelten Lebenszyklusmodell in den Aktienfonds VBLdynamik Chance A und den Rentenfonds VBLdynamik Chance R des Metzler Asset Managements, einer Tochtergesellschaft des Bankhauses Metzler. Die VBLdynamik steht exklusiv den bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungsmathematikern, dem Metzler Asset Management und unabhängigen Beratern entwickelt, ist die VBLdynamik speziell auf die Interessen der Beteiligten und deren Beschäftigten zugeschnitten. Die Kombination aus garantierter Rente, intelligenter Anlagestrategie, geringen Verwaltungskosten, Provisionsfreiheit und steuerlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen der "Riester-Rente" bzw. der Entgeltumwandlung ermöglicht hohe Überschüsse und schafft so eine hervorragende Grundlage für eine sichere Zukunft.

Vertragsphase (VBLextra)
Die VBLextra beginnt mit dem Ersten des Monats, der in dem Versicherungsantrag bestimmt wird, frühestens jedoch mit dem Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der VBL eingeht. Der Versicherungsschutz tritt erst mit dem Eingang der Zahlung bei der Anstalt ein. Besonderheit Jahreswechsel: Um die staatliche Förderung für ein Beitragsjahr zu sichern, ist es notwendig, dass der Antrag auf VBLextra und die Einzahlung in diesem Beitragsjahr bei der VBL eingehen (z. B. Förderung für 2011 kann nur zustehen, wenn Antrag und Zahlung spätestens am 31.12.2011 bei der VBL eingegangen sind).

freiwillige Versicherung (VBLextra, VBLdynamik)
Die freiwillige Versicherung ermöglicht den Pflichtversicherten bei der VBL eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen. Als Aufsicht- und Genehmigungsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt.