Wir betreuen Ihre Beschäftigten zu allen Fragen der VBLklassik. Darüber hinaus ermöglicht die VBL diesem Personenkreis auch den Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung. Die staatlichen Förderwege „Riester-Rente“ und Entgeltumwandlung können hierbei flexibel genutzt werden.
Der 4. Änderungstarifvertrag zum TV-V bietet im Hinblick auf die Entgeltumwandlung folgende Neuerung an: Die vom Arbeitgeber monatlich zu finanzierenden 26 Euro vermögenswirksame Leistungen können ab sofort im Rahmen der betrieblichen Alterversorgung verwendet werden.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können also ganz ohne eigenen Aufwand durch die Entgeltumwandlung für den eigenen Ruhestand zusätzlich vorsorgen. Und dies mit der bei uns gebotenen Flexibilität, den Förderweg jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen zu können.
Sicherlich stehen Sie nun vor der Aufgabe, Ihre Beschäftigten über dieses zusätzliche Angebot zu informieren. Bei Ihren Fürsorge- und Informationspflichten möchten wir Sie aktiv unterstützen. In der Praxis bietet es sich hierfür an, dass wir Ihre Belegschaft vor Ort beraten. Nutzen Sie das Angebot, denn dieser Service ist für Sie als Partner der VBL kostenlos.
Sie erreichen uns per E-Mail an kunderservice[at]vbl.de.
Vortragsveranstaltung
Gruppeninformation
Einzelgespräche
Formal ist zur Durchführung der Entgeltumwandlung eine bestehende Rahmenvereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der VBL erforderlich.
Wir haben die für Sie maßgebenden Rahmenvereinbarungen bereitgestellt. Bei Interesse bitten wir Sie, die Rahmenvereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet an die VBL zu schicken. Sie erhalten dann das von uns gegengezeichnete Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.
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