Entgeltumwandlung

Die VBL, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst.

Entgeltumwandlung KAV-SH



Entgeltumwandlung

Im Rahmen der Entgeltumwandlung werden tarifvertraglich gezahlte Löhne und Gehälter direkt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge angelegt, sozusagen umgewandelt. Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung bei der VBL einzuzahlen.

Download: Mustervereinbarung, doc, 34 KB

Ab dem Jahr 2010 beträgt der jährliche Höchstbetrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann, 2.640 Euro (monatlich 220 Euro). Dieser Höchstbetrag ergibt sich aus 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) steuerfrei umwandeln.

Die Entgeltumwandlung bietet eine Reihe von Vorteilen.

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer

Ihre Vorteile bei der VBL

Die wesentlichen Einzelheiten finden Sie in unserer VBLspezial zur Entgeltumwandlung.

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Nachgelagerte Besteuerung

Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung im Wege der Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Da die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase, also in einer Zeit mit meist niedrigerem individuellem Steuersatz erfolgt, ist dies Ihr geldwerter Vorteil.