Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sie können jetzt ganz ohne eigenen Aufwand durch die Entgeltumwandlung für Ihren Ruhestand zusätzlich vorsorgen.
Der 4. Änderungstarifvertrag zum TV-V bietet im Hinblick auf die Entgeltumwandlung folgende Neuerung an: Die vom Arbeitgeber monatlich zu finanzierenden 26 Euro vermögenswirksame Leistungen können ab sofort im Rahmen der betrieblichen Alterversorgung verwendet werden.
Darüber hinaus können Sie zusätzlich einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung bei der VBL verwenden.
Ab dem Jahr 2010 beträgt der jährliche Höchstbetrag einschließlich des Arbeitgeberzuschuss von 26 Euro, der steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann, 2.640 Euro (monatlich 220 Euro). Dieser Höchstbetrag ergibt sich aus 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) steuerfrei umwandeln.
Der jährliche Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung bei der VBL ab dem Jahr 2010 beträgt 191,63 Euro (monatlich 15,97 Euro).
Angestellte/r, Steuerklasse I
Bruttogehalt beträgt 2.500 Euro monatlich
| ohne Entgelt- umwandlung | Entgelt- umwandlung mit AG Zuschuss | Entgeltumwandlung | |
|---|---|---|---|
Bruttogehalt | 2.500,00 € | 2.500.00 € | 2.500.00 € |
Umwandlungsbetrag | 0,00 € | 0,00 € | 50,00 € |
Arbeitgeberzuschuss zur | 0,00 € | 26,00 € | 26,00 € |
Bruttogehalt neu | 2.500,00 € | 2.500,00 € | 2.450,00 € |
abzgl. Steuer- und | -927,00 € | -927,00 € | -902,00 € |
Nettogehalt | 1.573,00 € | 1.573,00 € | 1.548,00 € |
Ihr Eigenanteil | 0,00 € | 0,00 € | 25,00 € |
Sparleistung für Ihre | 0,00 € | 26,00 € | 76,00 € |
|
|
| Förderquote 67 Prozent |
* gerundete Beträge
Sie bestimmen die Höhe Ihres Beitrags! Es besteht sowohl die Möglichkeit lediglich den Arbeitgeberzuschuss zu nutzen, als auch einen von Ihnen individuell festgelegten Betrag umzuwandeln. Dieser Betrag ist veränderbar.
Für bereits bestehende Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz sieht die Übergangsregelung zusätzlich einen Aufstockungsbetrag von bis zu 19,35 Euro monatlich für die Dauer der (Rest-) Laufzeit des Vermögensbildungsvertrages vor. Ohne eine Entgeltumwandlung erhöht sich der tarifliche Mindestanspruch in Höhe von 6,65 Euro vermögenswirksame Leistungen hingegen nicht.
| Anlage VL | VL Leistungen mit | |
|---|---|---|
Bruttogehalt | 2.500,00 € | 2.500,00 € |
VL-Leistungen | 6,65 € | 6,65 € |
Arbeitgeberzuschuss zur | 0,00 € | 19,35 € |
Bruttogehalt neu | 2.506,65 € | 2.506,65 € |
abzgl. Steuer- und | -931,00 € | -931,00 € |
Nettogehalt | 1.575,65 € | 1.575,65 € |
| Überweisung VL | 6,65 € | 6,65 € |
| Sparleistung für Ihre Altersversorgung | 0,00 € | 19,35 € |
Nettogehalt | 1.569,00 € | 1.569,00 € |
* gerundete Beträge
Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung im Wege der Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlungsphase mit einem in der Regel niedrigeren individuellen Steuersatz.