
Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen auf monatlich 26 Euro.
Mit der Zielsetzung, die Entgeltumwandlung weiter zu fördern, haben die Tarifvertragsparteien - mit Wirkung zum 1.10.2008 - im Rahmen des 4. Änderungstarifvertrages zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) eine für die Arbeitnehmer sehr vorteilhafte Regelung getroffen.
Hiernach haben ab 1.10.2008 die Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die unter den TV-V fallen, einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 26 Euro monatlich, falls diese im Rahmen von Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.
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