Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung bei der VBL einzuzahlen.
Ab dem Jahr 2010 beträgt der jährliche Höchstbetrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann, 2.640 Euro (monatlich 220 Euro). Diese Höchstbeträge ergeben sich aus 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) steuerfrei umwandeln.
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt ab 2010 191,63 Euro (monatlich 15,97 Euro).
Angestellte, 33 Jahre, ledig, keine Kinder
Bruttogehalt beträgt 2.500 Euro monatlich
Aus dem Monatsbruttogehalt fließen 100 Euro in ihren VBLdynamik Vorsorgevertrag.

Das Beispiel zeigt, dass bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro tatsächlich nur ein Eigenanteil in Höhe von 44,61 Euro aufgewendet werden muss.
| vor Entgelt- umwandlung |
mit Entgelt- umwandlung |
|
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 2.500,00 € | 2.500.00 € |
| Umwandlungsbetrag | -.--- | 100.00 € |
| Steuerpflichtiger Bruttogehalt | 2.500,00 € | 2.400.00 € |
| abzgl. Lst./Soll./Kst. | -456,27 € | -422,88 € |
| abzgl. Soz.vers. | -550,00 € | -528,00 € |
| Nettogehalt | 1.493,73 € | 1.449,12 € |
| Förderung | -.--- | 55,39 € |
| Eigenanteil | 44,61 € |
Hinweis: Für die Entgeltumwandlung müssen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die tarifrechtliche Voraussetzung schaffen. Für Beschäftigte im Bereich des Bundes sind die Verhandlungen der Tarifparteien noch nicht abgeschlossen. Im Bereich der Länder (mit Ausnahme der Länder Berlin und Hessen) sowie im kommunalen Bereich ist die Entgeltumwandlung bereits möglich.
Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung im Wege der Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Da die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase, also in einer Zeit mit meist niedrigerem persönlichen Steuersatz erfolgt, ist dies Ihr geldwerter Vorteil.
Die Entgeltumwandlung ist in den Universitätsklinika Baden-Württembergs bei folgenden Tarifverträgen möglich:
Zur Durchführung der Entgeltumwandlung verwenden Sie bitte einen Antrag VBLextra oder VBLdynamik. Außerdem schließen Sie eine zusätzliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (Antrag und Vereinbarung) reichen Sie bitte bei Ihrer Personalabteilung ein. Ihr Arbeitgeber leitet Ihren Antrag an die VBL weiter.
Daraufhin sendet die VBL Ihrem Arbeitgeber den Versicherungsschein mit dem Verwendungszweck zu. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber eine Zweitschrift des Versicherungsscheins, die für Sie bestimmt ist.
Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge mit dem Verwendungszweck an die VBL.
Jährlich erhalten Sie als "Kontoauszug" einen Versicherungsnachweis von der VBL.