Mit Wirkung ab 1. Oktober 2005 ist der BAT/BAT-O für den Bereich des Bundes und der BAT (VKA) durch den TVöD abgelöst worden. Damit sind die bisherigen Vergütungstabellen durch die neuen Entgelttabellen ersetzt worden. Diese "nderungen müssen noch im Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) und in der Satzung der VBL (VBLS) umgesetzt werden.
Vorbehaltlich einer Einigung der Tarifvertragsparteien sind die Beträge der bisherigen Grenzwerte für die Berechnung der zusätzlichen Umlage vorläufig weiterhin maßgebend. Entsprechendes gilt auch für die Entrichtung von Beiträgen in die freiwillige Versicherung in den Fällen des § 39 Abs. 1 ATV bzw. § 82 Abs. 1 VBLS.
Sollten sich aufgrund einer Einigung der Tarifvertragsparteien (ggf. auch rückwirkende) "nderungen ergeben, werden wir Sie darüber informieren.