BGH stimmt Umstellung der Zusatzversorgung zu.

BGH stimmt Umstellung der Zusatzversorgung zu.

BGH stimmt Umstellung der Zusatzversorgung zu.

Die Systemumstellung in der Zusatzversorgung ist rechtmäßig.

Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. November 2007 getroffen. Die Übergangsregelung für die Berechnung der Startgutschrift für rentenferne Versicherte verstößt jedoch in einem Punkt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist deshalb unwirksam. Es bleibt den Tarifvertragsparteien vorbehalten, eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

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