Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. November 2007 getroffen. Die Übergangsregelung für die Berechnung der Startgutschrift für rentenferne Versicherte verstößt jedoch in einem Punkt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist deshalb unwirksam. Es bleibt den Tarifvertragsparteien vorbehalten, eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.
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