
Nutzen Sie Ihre Chance auf eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge.
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-Entgelt -L) ist am 1. November 2006 in Kraft getreten.
Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung bei der VBL einzuzahlen.
Download: Mustervereinbarung, doc, 34 KB
Sparen aus dem Bruttoarbeitsentgelt
Im Rahmen der Entgeltumwandlung werden tarifvertraglich gezahlte Löhne und Gehälter direkt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge angelegt, sozusagen umgewandelt.
Bestimmen Sie selbst in welcher Höhe Teile Ihrer Bruttobezüge gefördert werden.
Ab dem Jahr 2009 beträgt der jährliche Höchstbetrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann, 2.592 Euro (monatlich 216 Euro). Dieser Höchstbetrag ergibt sich aus 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) steuerfrei umwandeln.
Der Mindestbeitrag beträgt für das Jahr 2009 insgesamt 189 Euro (monatlich 15,75 Euro).
Die VBL als Partner der betrieblichen Altersvorsorge bietet den bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten die freiwillige Versicherung mit zwei unterschiedlichen Produkten an. Beide eignen sich bestens für die Finanzierung durch Entgeltumwandlung.
Die VBLextra ist eine klassische Rentenversicherung in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung VBLklassik.
Die VBLdynamik ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Mindestleistung.
Sichern auch Sie sich Ihre zusätzliche betriebliche Altersrente. Finanztest hat die freiwillige Versicherung VBLextra untersucht und bestätigt ihre Attraktivität für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Lassen Sie sich von unseren Versicherungsexperten über Ihre VBL-Altersversorgung beraten und bei der optimalen Nutzung der staatlichen Förderung helfen.
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