13. Satzungsänderung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die 13. Satzungsänderung der VBL mit Schreiben vom 13. Januar 2009 genehmigt.
Die 13. Satzungsänderung betrifft insbesondere redaktionelle Änderungen, die infolge der Trennung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in die Tarife AVBextra 01, AVBextra 02, AVBdynamik 01 und AVBdynamik 02 erforderlich waren. Zusätzlich haben wir die Regelung über die Abfindung von Kleinbetragsrenten entsprechend der Neuregelung in der freiwilligen Versicherung dahingehend angepasst, dass bei der Zusammenrechnung von Rentenleistungen auch bereits abgefundene oder zu einem späteren Zeitpunkt anstehende Leistungen berücksichtigt werden.
Download: Satzung der VBL (VBLS) in der Fassung der 13. Satzungsänderung, PDF, 414 KB
Versicherungsbedingungen zur freiwilligen Versicherung transparenter gestaltet
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zur VBLextra und VBLdynamik müssen von Zeit zu Zeit an die Änderungen im rechtlichen Umfeld angepasst werden. Der VBL-Verwaltungsrat hat daher am 27.11.2008 mit Zustimmung der Aufsicht eine transparentere Gestaltung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der freiwilligen Versicherung beschlossen.
Zukünftig sind daher in der freiwilligen Versicherung die unterschiedlichen Tarife AVB 01 und AVB 02 auch durch getrennte Druckstücke noch besser zu unterscheiden:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Trennung sowie die Änderungen der AVBextra 01, AVBextra 02, AVBdynamik 01 und AVBdynamik 02 jeweils mit Verfügung vom 12. Dezember 2008 genehmigt.
Weitere Änderungen, die auch für laufende Versicherungsverträge zum 31. Dezember 2008 in Kraft getreten sind, betreffen
Download: