Änderung der AVBextra und AVBdynamik.

Änderung der AVBextra und AVBdynamik.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jeweils mit Verfügung vom 30.11.2009 die Änderungen der AVBdynamik 01, AVBdynamik 02, AVBextra 01 und AVBextra 02 genehmigt.

Die Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten – auch für bestehende Versicherungsverträge – die Anpassung an die Neuregelung des Versorgungsausgleichs.

Künftig wird jedes in der Ehezeit erworbene Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Die ausgleichsberechtigte Person erhält ein eigenes Versichertenkonto im Versorgungssystem des ausgleichspflichtigen Ehegatten (sogenannte interne Teilung). Sie nimmt gleichberechtigt an den Chancen und Risiken des erworbenen Anrechts teil. Dies ermöglicht eine gerechtere Teilhabe an den jeweiligen Anrechten.

Die neuen Regelungen sind am 1. September 2009 in Kraft getreten.

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