Rund 15.000 Beschäftigte der Länder profitieren bereits von der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge bei der VBL.
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung wird seit dem 1. November 2006 in der Praxis umgesetzt. Die mit den Ländern vereinbarten Verfahren zur Abwicklung der Entgeltumwandlung haben sich bewährt. Vor allem hat sich der Gesetzgeber inzwischen entschieden, die ursprünglich nur befristete Sozialabgabenfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus dauerhaft fortzusetzen. Über die Hintergründe und die Umsetzung des Tarifvertrags in der Praxis informiert die VBL alle Landesministerien durch Konferenzen in jeder Landeshauptstadt vor Ort.
Gründe genug für die VBL, die Verantwortlichen bei den Landesministerien zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen. Unter der Veranstaltungsreihe "VBL. Länderforum: Entgeltumwandlung als Instrument moderner Personalpolitik" wird über Hintergründe des Tarifvertrags und insbesondere über eine weitere Optimierung in der Umsetzung berichtet und diskutiert.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung im Detail? Was war die Intention der Tarifpartner? Wieviel können Arbeitgeber an Lohnnebenkosten tatsächlich sparen? Wo liegen die Vorteile für die Beschäftigten? Es werden Wege und Ziele aufgezeigt, die lukrativen Möglichkeiten der Entgeltumwandlung den Beschäftigten der Ministerien und vor allem der untergeordneten Landesbetriebe praxisgerecht und verständlich näher zu bringen.
Bei der Komplexität der Materie ist der Informationsbedarf bei den Beschäftigten vor Ort nach wie vor hoch. Viele der bereits angesprochenen Landesdienststellen nehmen das Angebot einer Vor-Ort-Beratung durch die VBL-Versicherungsexperten gerne in Anspruch.
Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung bei der VBL einzuzahlen. Dabei werden tarifvertraglich gezahlte Löhne und Gehälter direkt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt und in der freiwilligen Versicherung der VBL angelegt. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen nicht an.
Details zu der tarifvertraglichen Regelung, die für die Mitgliedsländer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gilt (nicht für Hessen und Berlin) finden Sie unter www.vbl.de/laender.