Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und seinem Arbeitgeber, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, dass dieser Teil der Bruttobezüge als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird

Ab dem Jahr 2010 beträgt der jährliche Höchstbetrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann, 2.640 Euro (monatlich 220 Euro). Dieser Höchstbetrag ergibt sich aus 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 1.800 Euro (monatlich 150 Euro) steuerfrei umwandeln.

 

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt ab 2010 191,63 Euro (monatlich 15,97 Euro).  

 

Beispiel Entgeltumwandlung

Angestellte, 33 Jahre, ledig, keine Kinder
Bruttogehalt beträgt 2.500 Euro monatlich

Aus dem Monatsbruttogehalt fließen 100 Euro in ihren VBLextra Vorsorgevertrag.

Bild: Das Beispiel zeigt, dass bei einem Beitrag von 100 Euro tatsächlich nur ein Eigenanteil in Höhe von 44,61 Euro selber entsteht.

Das Beispiel zeigt, dass bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro tatsächlich nur ein Eigenanteil in Höhe von 44,61 Euro aufgewendet werden muss.  

 

vor Entgelt-
umwandlung
mit Entgelt-
umwandlung

Bruttogehalt

2.500,00 €

2.500.00 €

Umwandlungsbetrag

-.---

100.00 €

Steuerpflichtiges Bruttogehalt

2.500,00 €

2.400.00 €

abzgl. Lst./Soll./Kst.

-456,27 €

-422,88 €

abzgl. Soz.vers.

-550,00 €

-528,00 €

Nettogehalt

1.493,73 €

1.449,12 €

Förderung

-.---

55,39 €

Eigenanteil

 

44,61 €

Nachgelagerte Besteuerung

Hat in der Ansparphase die Beitragszahlung im Wege der Entgeltumwandlung stattgefunden, ist die daraus resultierende Betriebsrente nachgelagert zu versteuern. Da die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase, also in einer Zeit mit meist niedrigerem persönlichen Steuersatz erfolgt, ist dies Ihr geldwerter Vorteil.

Anleitung für Ihre Entgeltumwandlung mit der VBLextra

Fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Personalstelle, ob Entgeltumwandlung tarifvertraglich möglich ist.

Wenn Sie sich für die VBLextra oder VBLdynamik entscheiden, bestimmen Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes, die Höhe der Beiträge, die Sie aufwenden wollen, und ob Sie für diesen Vertrag Ihre steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten.

Tragen Sie dies zusammen mit den übrigen Angaben in den nachfolgend für Sie bereitgestellten Angebotsrechner ein. 

Zum Angebotsrechner

Anschließend erhalten Sie dieses Angebot mit einem entsprechend vorbereiteten Antrag von uns zugesandt. Mit dem Antrag ermächtigen Sie auch automatisch Ihren Arbeitgeber, die Beiträge von Ihrem Gehalt einzubehalten und an die VBL abzuführen. Damit ist die regelmäßige Beitragszahlung sichergestellt und macht Ihnen keine zusätzliche Arbeit.

Zum vollständigen Ausfüllen des Antrags sind auch einige Angaben Ihres Arbeitgebers erforderlich. Legen Sie den Antrag sowie die Vereinbarung, die Bestandteil des Antragsformulars ist, deshalb bitte bei Ihrer Personalstelle oder Gehaltsstelle vor. Ihr Arbeitgeber sendet uns den Antrag dann zu. Sie erhalten schon bald die Bestätigung über den Abschluss Ihrer freiwilligen Versicherung.

Jährlich erhalten Sie als "Kontoauszug" einen Versicherungsnachweis von der VBL.