Riester-Rente ab 2008 mit Höchstförderung

Riester-Rente ab 2008 mit Höchstförderung

Die Förderung des Staates für Ansparbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge erreicht in diesem Jahr den Höchststand: Im Rahmen der Riester-Rente werden die vom Staat beigesteuerten jährlichen Zulagen ab 2008 letztmals angehoben.

Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes können über die freiwillige Versicherung bei der VBL die Zulagenförderung und zusätzliche Steuerersparnisse im Rahmen der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Hierzu müssen die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen bei den einzelnen Beschäftigten vorliegen; insbesondere ist zur Ausschöpfung der Höchstförderung ein individueller Mindesteigenbeitrag anzusparen.

Das lohnt sich seit diesem Jahr einmal mehr, da der Gesetzgeber bereits im Jahr 2002 mit Einführung der Riester-Rente eine stufenweise Anhebung der staatlichen Förderung vorgesehen hatte. So ist die den Beschäftigten jährlich zustehende Grundzulage von zunächst 38 Euro in 2008 auf nun 154 Euro jährlich angestiegen. Für Familien mit Kindern ist die zusätzliche Altersvorsorge noch rentabler: Für jedes kindergeldberechtigte Kind ist die jährliche Zulagenförderung von anfänglich 46 Euro auf nun 185 Euro erhöht worden. Sind die Kinder erst nach 2007 geboren, beträgt hier die Kinderzulage seit diesem Jahr sogar 300 Euro jährlich.

Den Aufbau zusätzlicher Altersversorgung sollte sich daher – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – niemand entgehen lassen. Wichtig: Für die volle Förderung müssen die Versicherten allerdings einen bestimmten jährlichen Mindesteigenbeitrag ansparen. Bei allen Fragen hierzu sind wir Ihnen gerne behilflich.

Telefonisch unter der      0180 5 677 710
(14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz. Höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)

 

Oder schriftlich unter      VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
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