Um allen bei der VBL pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch die "Riester-Förderung 2002" zu ermöglichen, hat das Bundesministerium des Innern mit seinem Rundschreiben vom 22. Oktober 2002 für das Jahr 2002 eine Ausnahmeregelung beschlossen.
Danach besteht im Jahr 2002 im Rahmen der freiwilligen Versicherung VBLextra ausnahmsweise einmalig die Möglichkeit einer Einzelüberweisung des Eigenbeitrags direkt vom Versicherungsnehmer an die VBL.
Die Details zum Zahlungsverkehr (insbesondere Verwendungszweck und Kontoverbindung der VBL–Freiwillige Versicherung) entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des BMI vom 22. Oktober 2002 oder unseren Hinweisen zum Zahlungsverkehr.
