Erhöhung des Mindestbeitrags auf 2 % zur Sicherung der vollen Riesterförderung
2004
Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach und schnell Ihren Eigenanteil
zur Sicherung der vollen staatlichen Förderung (Riester-Rente) im Jahr
2004 für Ihre VBLextra bzw. VBLdynamik ermitteln und eine Anpassung veranlassen
können.
- Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss im Jahr 2004 ein Mindestbeitrag
(Eigenbeitrag zuzüglich staatliche Zulage) in Höhe von 2 % des rentenversicherungspflichtigen
Jahresentgelts des Vorjahres (also des Jahres 2003), maximal aber 1.050,00
Euro, in die freiwillige Versicherung eingezahlt werden.
- Die Anpassung der Beiträge zur Ausnutzung der staatlichen Förderung
kann nicht automatisch von der VBL durchgeführt werden. Es ist daher
Ihre Aufgabe als Versicherte bzw. Versicherter, die Beitragsanpassung zu veranlassen.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei Erhöhung der jährlichen Einkünfte
jeweils im Folgejahr eine Beitragsanpassung vornehmen sollten.
Unser Tipp: Ermitteln Sie einfach und schnell mit unserem
Berechnungsschema Ihren persönlichen, monatlichen
Zahlbetrag (Eigenbeitrag) zur Sicherung der staatlichen Förderung im Jahr
2004.
- Eine Änderung Ihres Beitrags können Sie vornehmen, indem Sie
den Änderungsauftrag für die VBLextra oder
den Änderungsauftrag für die VBLdynamik
herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Ihr Arbeitgeber kann dann den neuen Zahlungsauftrag umsetzen. Eine gesonderte
Mitteilung an die VBL über die Beitragsänderung ist nicht erforderlich.
- Die von Ihnen gewünschte Beitragsänderung gilt als genehmigt,
wenn die VBL nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Gutschrift des
geänderten Betrags bei der VBL widerspricht. Allein wegen der Beitragsänderung
erstellen wir keinen Änderungsversicherungsschein.
- Bitte beachten Sie, dass auf dem vorgenannten Wege lediglich Beitragsänderungen
herbeigeführt werden können.
Unser Tipp: Möchten Sie sonstige Vertragsänderungen
(etwa den Wechsel der Tarifvariante oder des Arbeitgebers) mitteilen, verwenden
Sie bitte das Antrags-/Änderungsformular zur VBLextra
bzw. das Antrags-/Änderungsformular zur VBLdynamik
und kennzeichnen Sie deutlich Ihre Änderungswünsche. Sie werden in
diesen Fällen von uns einen Änderungsversicherungsschein erhalten,
aus dem sich auch der geänderte und für zukünftige Zahlungen
mitzuteilende Verwendungszweck ergibt.
Für alle Fragen zur freiwilligen Versicherung steht Ihnen unser Service-Team
gerne zur Verfügung:
- telefonisch unter der Service-Nr. 0180 500 62 29
- schriftlich unter VBL – Freiwillige Versicherung, 76128 Karlsruhe
- per Telefax unter 0721 155 878
- per E-Mail unter freiwillige.versicherung[at]vbl.de
