Rückzahlungsforderungen von Sanierungsgeldern

Rückzahlungsforderungen von Sanierungsgeldern für die Jahre 2002 bis 2005

Rückzahlungsforderungen von Sanierungsgeldern für die Jahre 2002 bis 2005

Rückzahlungsansprüche auf Sanierungsgeld – Verlängerung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung bis 30. November 2006

Im Dezember 2005 haben eine Vielzahl von beteiligten Arbeitgebern seit dem Jahr 2002 angeblich überzahlte Sanierungsgeldbeträge zurückgefordert.

Für die Beträge aus dem Jahr 2002 drohte mit Ablauf des Jahres 2005 Verjährung einzutreten. Die VBL hält die geltend gemachten Ansprüche für rechtlich nicht begründet. Um eine große Anzahl von Klagen zu vermeiden, hat sie sich jedoch bereit erklärt, befristet - zuletzt bis zum 30. September 2006 - auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Hintergrund dieser Entscheidung war die noch ausstehende Genehmigung der 7. Satzungsänderung, die eine Umverteilung des Sanierungsgelds zum Inhalt hat. Die VBL geht davon aus, dass die Entscheidung über die Genehmigung der 7. Satzungsänderung die Frage, ob bzw. inwieweit die behaupteten Ansprüche weiterverfolgt werden, maßgeblich beeinflusst.

Da die Genehmigung der 7. Satzungsänderung weiterhin aussteht, verzichtet die VBL hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche auf Rückforderung von Sanierungsgeld für 2002 auf die Erhebung der Einrede der Verjährung für weitere zwei Monate, d. h. bis zum 30. November 2006.



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