Sozialministerin Ulla Schmidt prüft Änderungen bei Betriebsrenten

Sozialministerin Ulla Schmidt prüft Änderungen bei Betriebsrenten

Sozialministerin Ulla Schmidt prüft Änderungen bei Betriebsrenten

Positive Signale für die freiwillige Versicherung

Mit der Gesundheitsreform wurde eine Regelung eingeführt, die viele Beschäftigte oder Ruheständler, die Anspruch auf eine Betriebsrente haben, empfindlich treffen kann: Seit Januar 2004 ist aus den Betriebsrenten der volle Kassenbeitrag zur Krankenversicherung der Rentner zu zahlen. Bisher musste nur der halbe Beitrag entrichtet werden. Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die in der freiwilligen Versicherung bei der VBL eine VBLdynamik oder eine VBLextra abgeschlossen haben, sind davon betroffen.

Medienberichten zufolge (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 9. Januar 2004) will das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nun aber prüfen, wie Härten der Neuregelung bei Betriebsrenten abgemildert werden können. So wird u. a. überlegt, Doppelbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersversorgung zu vermeiden. Hat also der Beschäftigte seine betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln finanziert und wickelt der Arbeitgeber die Versorgung nur ab, würden keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner fällig.

Dieser Sachverhalt trifft auch die Versicherten in der freiwilligen Versicherung bei der VBL. Denn nach dem Tarifvertrag Altersversorgung werden die Beiträge zur VBLextra und VBLdynamik von den Beschäftigen aus ihrem versteuerten und verbeitragten Einkommen aufgebracht; der Arbeitgeber behält diese Beiträge lediglich ein und führt sie an die VBL ab.

Eine Ausnahme von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner soll auch für Beschäftigte gelten, die ihre betriebliche Altersversorgung durch Lohnverzicht (Entgeltumwandlung) finanzieren.

Die VBL begrüßt die angekündigte Überprüfung der Neuregelung. Denn die Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner aus den Betriebsrenten stellt eine erhebliche Benachteiligung der betrieblichen Altersversorgung dar, die sich nicht mit dem vom Gesetzgeber sonst verfolgten Ziel verträgt, die Betriebsrente als zweite Säule der Altersvorsorge zu stärken und auszubauen.

Allerdings, so die Süddeutsche Zeitung, sei noch unklar, wann es zu einer verbindlichen Regelung kommt.



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