3 Fragen – 3 Antworten: Keine Auswirkung der Umlagesenkung auf die Höhe der Betriebsrente.

VBLklassik: Ab Januar 2023 wurde der Umlagesatz im Abrechnungsverband West gesenkt.

Ändert sich damit für die Versicherten die Höhe der Betriebsrente?

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Die VBL und auch einige Arbeitgeber haben darüber informiert, dass sich Anfang des Jahres die Einzahlungen zur VBLklassik vermindert haben. Nun fragen sich die Beschäftigten zum Teil, ob sie deswegen weniger Rente bekommen.

 

Ab 1. Januar 2023 vermindern sich für die Arbeitgeber die Aufwendungen zur VBLklassik. Statt 8,26 Prozent sind von den beteiligten Arbeitgebern nun 7,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an die VBL zu entrichten. Der Anteil der Beschäftigten an der Umlage bleibt unverändert.

Eine Übersicht zu den Rechengrößen West finden Sie nachfolgend.

Download: Rechengrößen 2023 West, PDF, 45 KB

 

Die für die Umlagefinanzierung wichtigen Kennzahlen haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird zusätzlich mehr Stabilität bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs erreicht. Die VBL konnte deshalb die Aufwendungen für die Zusatzversorgung ab 1. Januar 2023 absenken.

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Die Anwartschaften und Leistungsansprüche der Versicherten ändern sich durch diese Maßnahmen nicht. Der niedrigere Umlagesatz führt nicht zu einer Absenkung des Leistungsniveaus.

Hintergrund: Die Rentenhöhe in der VBLklassik ergibt sich aus den jährlich erworbenen Versorgungspunkten. Diese werden aus dem individuellen Entgelt und dem Altersfaktor der Beschäftigten ermittelt. Die Höhe der Umlagen haben hierauf keinen Einfluss.

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