3 Fragen - 3 Antworten: Information auf den Punkt gebracht.

In der 100. Jubiläumsausgabe des VBLnewsletter greifen wir die Rubrik „3 Fragen – 3 Antworten“ wieder auf und geben dem bewährten Format ein neues Gesicht – vielleicht mit Ihrer Handschrift?

Wir laden Sie herzlich ein, uns Ihre Fragen zu stellen: Fragen, die Sie bewegen oder die aus Ihrer Sicht häufig gestellt werden.

Bitte schicken Sie uns einfach Ihre Anliegen mit dem Betreff: „3 Fragen - 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!

Nach dem Aufbereiten der Einsendungen lassen wir die Fragen von unseren Fachleuten beantworten und veröffentlichen die Antworten in einer der nächsten Ausgaben des VBLnewsletter.

 
Aus den vielen Fragen, die uns bei unseren Veranstaltungen, am Telefon und per E-Mail immer wieder gestellt werden, haben wir heute das Thema „Wissenschaftlich Beschäftigte“ ausgewählt.

Eine Berufseinsteigerin erkundigt sich für ihre Kolleginnen und Kollegen:
 

Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung werden typischerweise für kurze Zeiträume eingestellt. Sie haben häufig keine Möglichkeit, die in der VBLklassik für einen Rentenanspruch erforderliche Wartezeit zu erfüllen.

Ob eine „wissenschaftliche“ Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, richtet sich nach den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes und wird vom Arbeitgeber geprüft. Mitarbeitende in der Technik oder im Labor, die nicht selbst wissenschaftlich tätig sind, fallen regelmäßig nicht unter den beschriebenen Personenkreis.

Link: VBLspezial für Wissenschaftler West/Ost (deutsch und englisch)
Link: VBLerklärfilme für Wissenschaftler (deutsch und englisch)

Ja, sofern der Arbeitsvertrag zeitlich befristet und eine Erfüllung der Wartezeit in der VBLklassik nicht möglich ist. Wenn außerdem keine früheren Versicherungszeiten in der Zusatzversorgung vorliegen, kann eine Befreiung von der VBLklassik in Betracht kommen.

Anstelle der VBLklassik hat der Arbeitgeber Sie dann in der VBLextra anzumelden. Die beiden Versicherungsprodukte bei der VBL unterscheiden sich aber in wichtigen Details. Zur Ausübung Ihrer Wahlmöglichkeit empfehlen wir Ihnen, unsere Angebote einer Entscheidungshilfe wahr zu nehmen.

Link: VBLspezial für Wissenschaftler West/Ost (deutsch und englisch)
Link: VBLwebcast. Entscheidungshilfe für befristet wissenschaftlich Beschäftigte.

Die Entscheidung, in welcher Form Sie als „befristet wissenschaftlich Beschäftigte“ bei der VBL versichert werden wollen, treffen Sie selbst. Nutzen Sie hierzu unsere Angebote einer Entscheidungshilfe (siehe Antwort zu Frage 2).

Wenn Sie sich entschieden haben: Ihr Antrag auf Befreiung von der VBLklassik ist innerhalb von zwei Monaten nach Beginn Ihrer Beschäftigung gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.

Sofern von Ihnen kein Antrag gestellt wird, wird Sie Ihr Arbeitgeber in der VBLklassik anmelden.

Link: Anmeldung zur Video-Beratung