Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Abfindung in der VBLklassik

Eine Abfindung von Anwartschaften ist ausgeschlossen. Abgefunden werden nur noch Betriebsrenten, die einen Monatsbetrag von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht überschreiten (sog. Kleinbetragsrenten). Dieser Wert beträgt im Jahr 2024 monatlich 35,35 Euro.