Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Allgemeine Fragen zur Startgutschrift für rentennahe Jahrgänge

Die VBL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe. Mit über 5.406 beteiligten Arbeitgebern, ca. 5 Millionen Versicherten und 1,4 Millionen Renterinnen und Rentnern ist sie die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Zweck der VBL ist es, den Beschäftigten der beteiligten Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Neben der von den Arbeitgebern durchgeführten Pflichtversicherung bietet die VBL den bei ihr versicherten Arbeitnehmern im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür gegebenenfalls die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie bis zum Eintritts des Versicherungsfalles bei der VBL pflichtversichert waren, reichen Sie den Antrag auf Betriebsrente über Ihren letzten Arbeitgeber bei der VBL ein. Der Arbeitgeber hält auch den entsprechenden Antragsvordruck für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit.

Sofern Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beitragsfrei bei der VBL versichert waren, reichen Sie den Antrag auf Betriebsrente unmittelbar bei der VBL ein. Der entsprechende Antragsvordruck kann bei Bedarf von der VBL angefordert werden.

Aus dem Antragsvordruck ergibt sich auch, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelnen beizufügen sind (z. B. der Rentenbescheid des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bzw. der Ablehnungsbescheid des gesetzlichen Rentenversicherungsträger, wenn kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht).

Hinweis: Mit unserem Online-Service „Rentenantrag“ können alle VBL-Versicherten die VBL-Rente elektronisch beantragen. Auch die beteiligten Arbeitgeber können die ergänzenden Angaben zu einem Rentenantrag in Meine VBL online erfassen. Sobald alle Rentenantragsdaten vollständig erfasst sind, wird der Rentenantrag elektronisch an die VBL übermittelt. Nach Prüfung des Rentenanspruchs folgt die Rentenberechnung und danach die erste Rentenauszahlung. Das spart nicht nur Papier, sondern auch Zeit und Versandkosten. Das Einzige was Sie benötigen, ist ein Zugang in Meine VBL. Registrieren Sie sich dafür einfach unter www.meinevbl.de.

Alle Pflichtversicherten erhalten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres einen aktuellen Versicherungsnachweis über seine im Versorgungspunktemodell insgesamt erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente wegen Alters, in dem u. a. auch die Zahl aller bisherigen Versorgungspunkte angegeben wird. Dieser Versicherungsnachweis wird von der VBL erstellt und dem Versicherten zugeleitet.

Eine Startgutschrift erhält jeder am 31. Dezember 2001 schon und am 1. Januar 2002 noch Pflichtversicherte. Auf die Erfüllung der Wartezeit kommt es hierbei nicht an.

Es entsteht nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wartezeit erfüllt ist. Zur Erfüllung der Wartezeit zählen alle Zeiten, die bei unterschiedlichen an der VBL beteiligten Arbeitgebern und bei Zusatzversorgungseinrichtungen zurückgelegt wurden, mit denen ein Abkommen auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten geschlossen wurde. Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wartezeit dennoch nicht erfüllt, kann die Erstattung der Eigenbeiträge beantragt werden.

Besonderheit im Tarifgebiet Ost für Zeiten ab 1. Januar 2004: Haben Sie einen Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren getragen, kann nach dem Ausscheiden die Wartezeit für den darauf beruhenden Anteil der Betriebsrente auch durch bloßen Zeitablauf erreicht werden. Sie haben dann einen Teilanspruch auf Betriebsrente, der der Anwartschaft aus Ihrem Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren entspricht.