FAQ für Arbeitgeber: Überweisung von Arbeitgeberzuschüssen.

In der freiwilligen Versicherung der VBL gilt für Verträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung gefördert werden: Die Arbeitgeber haben ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge über einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent in die jeweiligen Verträge weiterzugeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Die VBL hat im Oktober 2021 wichtige Hinweise, wann und vor allem wie der Arbeitgeberzuschuss in der freiwilligen Versicherung bei der VBL zu entrichten ist, zur Verfügung gestellt. In der VBLinfo 10/2021 wird anhand von Beispielen auch erläutert, mit welchen Versicherungsmerkmalen die Überweisung des Zuschusses zu kennzeichnen ist.

Die VBLinfo 10/2021 mit besonderen Zahlungshinweisen zur freiwilligen Versicherung finden Sie hier.

Im Folgenden haben wir Ihnen aktuell immer wiederkehrende Fragen nochmals herausgestellt und für die Praxis wie folgt beantwortet.

 

Besteht für die versicherte Person eine VBLextra in den AVBextra 01 bis AVBextra 03 sind bei der Überweisung der Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung zwei Varianten zu unterscheiden:

Variante 1 (Aufstockung):
Durch den Arbeitgeberzuschuss erhöht sich der Überweisungsbetrag zur VBLextra. In diesen Fällen wird der Beitrag der versicherten Person wie bisher in die VBLextra, AVBextra 01 bis AVBextra 03, überwiesen.

Der Arbeitgeberzuschuss wird als separate Zahlung zur VBLextra, AVBextra 04, überwiesen.

Beispiel: Die versicherte Person hat eine VBLextra im Tarif A in den AVBextra 02.

Versichertenbeitrag vor Arbeitgeberzuschuss 100,00 Euro
Versichertenbeitrag nach Arbeitgeberzuschuss 100,00 Euro
Arbeitgeberzuschuss 15,00 Euro

 

Die Beträge sind in zwei getrennten Überweisungen zu zahlen. Für den Beitrag der versicherten Person (100,00 Euro) ist der Buchungsschlüssel „016001“ zu verwenden. Für den Arbeitgeberzuschuss (15,00 Euro) lautet der Buchungsschlüssel „017001“.

Warum fließen für diese Variante die Arbeitgeberzuschüsse in einen AVBextra04-Vertrag?

Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase lässt die VBL in den AVBextra 01 bis AVBextra 03 keine Beitragserhöhungen mehr zu. Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung würde aber zu einer Beitragserhöhung führen, wenn er zusätzlich geleistet würde.

Aus diesem Grund wurde vom Vorstand der VBL entschieden und vom Verwaltungsrat sowie der Aufsichtsbehörde Bafin genehmigt, dass für vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschüsse bei Entgeltumwandlungsverträgen die AVBextra 04 zugrunde zu legen sind.

Variante 2 (Anrechnung):
Der Beitrag der versicherten Person wird abgesenkt und ergibt zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss die Höhe des bisherigen Beitrags zur VBLextra. In diesen Fällen wird der Arbeitgeberzuschuss und der Beitrag der versicherten Person in einer Überweisung an die VBL entrichtet.

Beispiel: Die versicherte Person hat eine VBLextra im Tarif A in den AVBextra 02.

Versichertenbeitrag vor Arbeitgeberzuschuss 100,00 Euro
Versichertenbeitrag nach Arbeitgeberzuschuss 86,96 Euro
Arbeitgeberzuschuss 13,04 Euro

 

Der Betrag von 100,00 Euro ist in einer Überweisung mit dem Buchungsschlüssel „016001“ an die VBL zu entrichten.

Besteht für die versicherte Person eine VBLextra in den AVBextra 04, sind die Beiträge der versicherten Person und der Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich in getrennten Überweisungen an die VBL zu entrichten.

Beispiel: Die versicherte Person hat eine VBLextra im Tarif C in den AVBextra 04.

Versichertenbeitrag 100,00 Euro
Arbeitgeberzuschuss 15,00 Euro

 

Die Beträge sind in zwei getrennten Überweisungen zu zahlen. Für den Beitrag der versicherten Person (100,00 Euro) ist der Buchungsschlüssel „016201“ zu verwenden. Für den Arbeitgeberzuschuss (15,00 Euro) lautet der Buchungsschlüssel „017201“.

Da die Verträge der VBLdynamik von der Beitragsbegrenzung nicht betroffen sind, werden Versichertenbeiträge und Arbeitgeberzuschüsse grundsätzlich in einem Betrag mit dem Buchungsschlüssel „016401“ überwiesen. Hierbei ist es unerheblich ob sich der bisherige Beitrag durch den Arbeitgeberzuschuss erhöht oder nicht.

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte unserer VBLinfo:

Download: VBLinfo 10/2021, PDF, 470 KB