Die für die Umlagefinanzierung wichtigen Kennzahlen haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird zusätzlich mehr Stabilität bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs erreicht. Die VBL konnte deshalb die Aufwendungen für die Zusatzversorgung ab 1. Januar 2023 absenken.

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Interview Frau Reschka, Artikel Motive 2_2004