Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Allgemeine Fragen zur Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge

Die VBL ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe. Mit 5.406 beteiligten Arbeitgebern, ca. 5 Millionen Versicherten und 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentnern ist sie die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Zweck der VBL ist es, den Beschäftigten der beteiligten Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Neben der von den Arbeitgebern durchgeführten Pflichtversicherung bietet die VBL den bei ihr versicherten Arbeitnehmern im Rahmen einer freiwilligen Zusatzversicherung die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür gegebenenfalls die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Mit unserem Online-Service "Rentenantrag" können VBL-Versicherte die VBL-Rente elektronisch beantragen. Ein Zugang für Meine VBL ist dazu erforderlich.

Auch die beteiligten Arbeitgeber können die ergänzenden Angaben zu einem Rentenantrag (wegen Erwerbsminderung und Betriebsrenten von Versicherten ohne gesetzlichen Rentenanspruch) online erfassen: sobald der Rentenantrag erstellt ist, erhält der Arbeitgeber in Ihrem Auftrag eine Mitteilung per E-Mail mit der Bitte, die ergänzenden Angaben online zu erfassen.

Dem Antrag ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung oder für nicht gesetzlich Versicherte der Ablehnungsbescheid beizufügen.

Der Antrag kann auch schriftlich oder telefonisch bei der VBL angefordert werden, vor allem von hinterbliebenen Berechtigten ohne Zugang zu Meine VBL.

Die Formulare können auch auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.

Link: detaillierte Informationen zum Online-Rentenantrag.

Jeder Pflichtversicherte erhält nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres einen aktuellen Versicherungsnachweis über seine im Versorgungspunktemodell insgesamt erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente wegen Alters, in dem u. a. auch die Zahl aller bisherigen Versorgungspunkte angegeben wird. Dieser Versicherungsnachweis wird von der VBL erstellt und dem Versicherten zugeleitet.

Da die Startgutschrift auf der Grundlage des § 18 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ermittelt worden ist, haben wir die Berechnung der Betriebsrente nach § 18 Abs. 2 BetrAVG bereits in den der Startgutschrift beigefügten „Erläuterungen zur Startgutschrift“ dargelegt.

Eine Startgutschrift erhält jeder am 31. Dezember 2001 schon und am 1. Januar 2002 noch Pflichtversicherte. Auf die Erfüllung der Wartezeit kommt es hierbei nicht an.

Es entsteht nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wartezeit erfüllt ist. Zur Erfüllung der Wartezeit zählen alle Zeiten, die bei unterschiedlichen an der VBL beteiligten Arbeitgebern und bei Zusatzversorgungseinrichtungen zurückgelegt wurden, mit denen ein Abkommen auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten geschlossen wurde. Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wartezeit dennoch nicht erfüllt, kann die Erstattung der Eigenbeiträge beantragt werden.

Besonderheit im Tarifgebiet Ost für Zeiten ab 1. Januar 2004: Haben Sie einen Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren getragen, kann nach dem Ausscheiden die Wartezeit für den darauf beruhenden Anteil der Betriebsrente auch durch bloßen Zeitablauf erreicht werden. Sie haben dann einen Teilanspruch auf Betriebsrente, der der Anwartschaft aus Ihrem Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren entspricht.