Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Antrag auf Altersvorsorgezulage

Die staatliche Förderung der Riester-Zulagen muss beantragt werden. Dazu müssen Versicherte ihren Antrag bei der VBL einreichen. Das Verfahren hat sich vereinfacht: Sie können nun eine Bevollmächtigung zum Dauerzulageantrag nutzen und sich dadurch das jährliche Beantragen der Zulage ersparen. Zum Ablauf: Beim erstmaligen Beantragen der Riester-Zulagen füllen Versicherte bitte den Zulageantrag vollständig aus und geben uns darin die Bevollmächtigung für Ihre künftigen Zulageanträge (Kreuz setzen). Wenn Versicherte bereits einen Zulageantrag an die VBL geschickt haben, genügt es, nur die Bevollmächtigung an die VBL zu senden. Die Bevollmächtigung kann jeweils zum Jahresende widerrufen werden.

Falls Versicherte der VBL keine Vollmacht gegeben haben, erhalten sie zu Beginn eines Jahres den entsprechenden Vordruck, mit dem sie die Zulagen für das vergangene Beitragsjahr beantragen können. Diesen Antrag auf Altersvorsorgezulage senden Sie ausgefüllt und unterschrieben wieder an die VBL zurück . Alles Weitere erledigt die VBL für Sie, direkt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Wichtig: Versicherte mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft können den Dauerzulageantrag nicht nutzen. Dies gilt auch für Versicherte, die bei einem ausländischen Rentenversicherungsträger pflichtversichert sind. Bei speziellen Anfragen können Sie sich auch direkt an die ZfA wenden. Zum Nulltarif über die Hotline 03381/21677200 oder unter: www.bfa.de.