Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Anzeigepflichten

Die Versicherten sind verpflichtet, der VBL jede Änderung unverzüglich mitzuteilen, die den Anspruch auf die Betriebsrente nach Grund und Höhe berührt. Die gilt auch für eine Änderung der Anschrift. Ferner ist der VBL jede Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, welche die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersvorsorgezulage betreffen.