Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Beitragsanpassung (VBLextra)

Sie haben eine freiwillige Versicherung VBLextra bei der VBL abgeschlossen und möchte Ihre Beiträge anpassen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen auf, wann eine Beitragsänderung möglich ist und worauf Sie achten sollten. Bitte wählen Sie die für Ihren Versicherungsvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus. Diese erkennen Sie am Datum des Vertragsabschlusses oder finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.

Vertragsabschluss nach 31. Mai 2016 (AVB04).

Vertrag mit und ohne Riesterförderung.

Ich habe einen VBLextra-Vertrag mit oder ohne Riester-Förderung nach dem 31. Mai 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 50 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 100 Euro erhöhen?

Ja. Sie haben einen Vertrag in dem bislang offenen Tarif mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVBextra 04 abgeschlossen. In diesen Fällen können Sie Ihre Beiträge derzeit flexibel anpassen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Wichtiger Hinweis:
Eine Beitragsänderung bedarf aber in jedem Fall der Annahme der VBL.

Ich habe einen VBLextra-Vertrag mit oder ohne Riester-Förderung nach dem 31. Mai 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 100 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 50 Euro vermindern?

Ja. Sie haben einen Vertrag in dem bislang offenen Tarif mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVBextra 04 abgeschlossen. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf vermindern. Bitte nutzen Sie dafür unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Wichtiger Hinweis:
Eine Beitragsänderung bedarf aber in jedem Fall der Annahme der VBL. Die verminderten Beiträge müssen den Mindestbeitrag erfüllen.

Vertrag mit Entgeltumwandlung.

Ich habe einen Entgeltumwandlungsvertrag VBLextra nach dem 31. Mai 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 50 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 100 Euro erhöhen?

Ja. Sie haben einen Vertrag in dem bislang offenen Tarif mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVBextra 04 abgeschlossen. In diesen Fällen können Sie Ihre Beiträge derzeit flexibel anpassen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Wichtiger Hinweis:
Eine Beitragsänderung bedarf aber in jedem Fall der Annahme der VBL.

Ich habe einen Entgeltumwandlungsvertrag VBLextra nach dem 31. Mai 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 100 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 50 Euro vermindern?

Ja. Sie haben einen Vertrag in dem bislang offenen Tarif mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVBextra 04 abgeschlossen. Sie können Ihre Beiträge bei Bedarf vermindern. Bitte nutzen Sie dafür unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Wichtiger Hinweis:
Eine Beitragsänderung bedarf in jedem Fall der Annahme der VBL. Die verminderten Beiträge müssen den Mindestbetrag erfüllen.

 

Vertragsabschluss vor 1. Juni 2016 (AVB01-03).

Vertrag mit und ohne Riesterförderung.

Ich habe einen VBLextra-Vertrag mit oder ohne Riester-Förderung vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 100 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 200 Euro erhöhen?

Nein. Grundsätzlich sind in den geschlossenen Alttarifen der VBLextra auch bei Riester-Verträgen keine Beitragserhöhungen mehr möglich.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie zur Ausschöpfung der vollen Riester-Förderung Ihre Beiträge ändern müssen (z.B. wegen Änderung bei der Kinderzulage) lassen wir eine Beitragsanpassung ausnahmsweise zu. Eine Beitragserhöhung ist ausschließlich bis zur Förderhöchstgrenze abzüglich der Grundzulage möglich. Bitte Nutzen Sie hierzu unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Ich habe einen VBLextra-Vertrag mit oder ohne Riester-Förderung vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 100 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 50 Euro vermindern?

Ja. Eine Verminderung Ihres Beitrags auf 50 Euro ist möglich. Bitte nutzen Sie dafür unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Der verminderte Beitrag muss den Mindestbetrag erfüllen.

Wichtiger Hinweis:
Nachdem Sie Ihren Beitrag vermindert haben, ist eine Beitragserhöhung grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei einem Vertrag mit und ohne Riester-Förderung lassen wir lediglich eine Beitragserhöhung bis zur Förderhöchstgrenze (abzüglich der Grundzulage) zu.
Darüber hinaus besteht eine Besonderheit, wenn Sie sich in Elternzeit befinden. Näheres dazu finden Sie unter "Fortführung nach Beendigung Elternzeit".

Ich habe VBLextra-Vertrag und zahle monatlich 50 Euro ein. Ich stelle Mitte des Jahres fest, dass ich meinen Beitrag erhöhen muss, um die volle Förderung zu erhalten. Wie kann ich meinen Beitrag anpassen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren monatlichen Beitrag zum Förderhöchstbetrag (abzüglich der Grundzulage und auf den Monat bezogen) zu erhöhen und zusätzlich eine Einmalzahlung (bis zur Ausschöpfung der vollen Fördermöglichkeit) zu leisten. Bitte verwenden Sie dafür unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Wichtiger Hinweis:
Die Einmalzahlung ist nur für das in Frage stehende Jahr möglich. Ab Januar des nächsten Jahres müssen Sie zur Ausschöpfung der vollen Fördermöglichkeit Ihre monatlichen Beiträge anpassen. Eine Einmalzahlung können wir dann nicht mehr zulassen.

Vertrag mit Entgeltumwandlung.

Ich habe einen Entgeltumwandlungsvertrag VBLextra vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 50 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 100 Euro erhöhen?

Nein. In den geschlossenen Alttarifen der VBLextra mit Entgeltumwandlung sind Beitragserhöhungen nicht mehr möglich. Sofern Sie weiterhin bei der VBL pflichtversichert sind, können Sie den übersteigenden Betrag in Höhe von 50 Euro in einen Vertrag mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVBextra 04 einzahlen. Bitte setzen Sie sich dahingehend mit uns in Verbindung.

Ich habe einen Entgeltumwandlungsvertrag VBLextra vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen und zahle monatlich über meinen Arbeitgeber 100 Euro ein. Kann ich meinen Beitrag auf 50 Euro vermindern?

Ja. Eine Verminderung Ihres Beitrags auf 50 Euro ist möglich. Bitte nutzen Sie dafür unser Beitragsanpassungsformular FX506. Dieses müssen Sie über Ihren Arbeitgeber bei uns einreichen.

Der verminderte Beitrag muss den Mindestbetrag erfüllen.

Wichtiger Hinweis:
Nachdem Sie Ihren Beitrag vermindert haben ist eine Beitragserhöhung grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine Besonderheit besteht, wenn Sie sich in Elternzeit befinden. Näheres dazu finden Sie bei "Fortführung nach Beendigung der Elternzeit".

Ich habe einen Entgeltumwandlungsvertrag VBLextra vor dem 1. Juni 2016 abgeschlossen und zahle derzeit monatlich über meinen Arbeitgeber 100 Euro ein. Kann ich meine Zahlweise auf jährlich (1.200 Euro) /vierteljährlich (300 Euro) /halbjährlich (600 Euro) umstellen?

Ja. Eine Umstellung der Zahlweise ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Beiträge in Summe für ein Jahr aber nicht erhöhen können. Jede Beitragsänderung bedarf zudem der Annahme der VBL. Setzen Sie sich dahingehend bitte mit uns in Verbindung.

Durch die in den letzten Jahren gravierende Änderung an den Kapitalmärkten und das seit längerer Zeit andauernde Niedrigzinsumfeld sowie dem Umstand, dass durch den deutlichen Anstieg der Lebenserwartung und der damit verbundenen längeren Rentenphase ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht, haben wir uns entschieden zukünftig, in den Alttarifen VBLextra 01 bis 03 mit jeweils hohem Rechnungszins, grundsätzlich keinen Beitragserhöhungen mehr zuzustimmen.

§ 25 AVBextra sieht vor, dass Beiträge in gleichbleibender Höhe monatlich zu entrichten sind. Weder nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der VBLextra noch aus dem Betriebsrentengesetz besteht die rechtliche Verpflichtung der VBL Beitragserhöhungen in den geschlossenen Alttarifen anzunehmen. Beitragsänderungen können nach § 25 Abs. 2 VBLextra auf Antrag von der VBL zugelassen werden.

 

Sonderfälle.

Ich habe vor dem 1. Juni 2016 einen Vertrag in der VBLextra abgeschlossen und habe monatlich über meinen Arbeitgeber 50 Euro eingezahlt. Während meiner Elternzeit wurde der Vertrag nicht weiter bespart. Nach Beendigung der Elternzeit möchte ich den Vertrag über meinen Arbeitgeber weiter besparen. Ist das möglich?

Da Sie keine Beiträge mehr in Ihren Vertrag eingezahlt haben, haben wir Ihren Vertrags beitragsfrei gestellt. Nach Beendigung der Elternzeit haben Sie aber die Möglichkeit die Fortführung Ihres Vertrags unter den vor der Elternzeit geltenden Bedingungen zu verlangen.

Wichtiger Hinweis:
Sie müssen die Fortführung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit beantragen.

Ich habe vor dem 1. Juni 2016 einen Vertrag in der VBLextra abgeschlossen und habe monatlich 50 Euro über meinen Arbeitgeber eingezahlt. Nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses möchte ich den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiter besparen. Kann ich das?

Ja. Sofern bis zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses über Ihren Arbeitgeber Beiträge in den Vertrag eingezahlt wurden, können Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses den Versicherungsvertrag mit eigenen Beiträgen in der Höhe Ihrer bislang eingezahlten Beiträge fortsetzen (§ 2a AVBextra). Bitte nutzen Sie dafür unseren Antrag auf Fortsetzung und beachten die grundsätzliche Frist von drei Monaten.

Wichtiger Hinweis:
Jede Fortsetzung Ihres Vertrags bedarf der Zustimmung der VBL. Sollte der Vertrag schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr aktiv bespart worden sein, lassen wir eine Fortsetzung mit eigenen Beiträgen nicht zu.