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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Grenze, bis zu der Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden muss bzw. versicherbar ist. Für höheres Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Überschreitet das Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze, so ändert dies nichts an der Versicherungspflicht des Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wegen der unterschiedlich hohen Einkommen in Ost- und Westdeutschland existieren unterschiedlich hohe Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West. Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 90.600 Euro in den alten Bundesländern und 89.400 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Entwicklung der Arbeitsentgelte angepasst.