Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung ermöglicht den Pflichtversicherten bei der VBL eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen. Als Aufsicht- und Genehmigungsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt.

Die VBL bietet ihren basisversicherten Mitgliedern exklusiv eine rein betriebliche, kapitalgedeckte, zusätzliche Altersversorgung an. In Anlehnung an das Punktemodell der VBLklassik wurde für die freiwillige Versicherung die VBLextra geschaffen. Diese kann im Gegensatz zur VBLklassik auf Antrag auch nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten fortgeführt werden, z. B. bei Verlassen des öD oder bei Verbeamtung. Der Tarif ist frei wählbar: die reine Altersabsicherung kann durch Erwerbsminderung- oder das Hinterbliebenenrisiko ergänzt werden. So schaffen Sie auch für Ihre Hinterbliebenen einen zuverlässigen Schutz.

Starten Sie so früh wie möglich mit Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge. Nutzen Sie Ihren individuellen Steuervorteil durch Einzahlung aus dem Brutto (Entgeltumwandlung) oder die staatliche Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug (Riesterrente aus dem Netto). Der Wechsel des Förderwegs oder Tarifwechsel ist kostenfrei möglich und kann so den individuellen Lebensumständen immer wieder optimal angepasst werden.