Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Kapitalauszahlung

Kapitalauszahlung in der freiwilligen Versicherung VBLextra

Leistungen aus der freiwilligen Versicherung können bei Rentenbeginn anstelle einer monatlichen Zahlung auch als Gesamtkapital oder Teilbetrag ausgezahlt werden.

Der Antrag ist frühestens ein Jahr, spätestens jedoch 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Wird Ihre Versicherung staatlich gefördert, aber nicht für eine lebenslange Altersvorsorge verwendet, liegt nach dem Altersvermögensgesetz eine schädliche Verwendung vor. Dann sind die in dem Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die gewährten Steuervorteile zurück zu zahlen. Eine Teilauszahlung stellt im Rahmen der „Riester-Rente“ keine schädliche Verwendung dar.

Siehe auch: Abfindung in der VBLklassik