Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Kinderzulage

Die staatliche Förderung durch Zulagen im Rahmen der "Riester-Rente" teilt sich auf in die Grund- und Kinderzulage. Die Kinderzulage ist vom Kindergeld abhängig. Anspruchsberechtigter für die Kinderzulage ist grundsätzlich derjenige, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Zulage regelmäßig der Mutter zugeordnet. Der Vater erhält nur dann die Kinderzulage, wenn beide Elternteile dies gemeinsam beantragen. Ein entsprechender Antrag ist unwiderruflich und gilt jeweils für ein Beitragsjahr. Bei einer nachträglichen Rückforderung des Kindergeldes entfällt auch der Anspruch auf Kinderzulage für den Veranlagungszeitraum.

  Kinderzulage pro Kind, vor 2008 geboren Kinderzulage pro Kind, seit 2008 geboren
ab 2008 185 € 300 €

 

Der Riester Förderberechtigte hat solange Anspruch auf die Kinderzulage, wie ein Kindergeldanspruch besteht, maximal bis zum 25. Lebensjahr. D. h. wird Ihnen beispielsweise das Kindergeld gestrichen, weil das Kind mittlerweile ein eigenes Einkommen erwirtschaftet, so entfällt auch die Berechtigung zur Kinderzulage.