Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Rentenbeginn

In den vergangenen Jahren sind die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Der Versicherungsfall bei der VBL tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. Der Anspruch ist durch Bescheid des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuweisen. Den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, bei denen der Versicherungsfall eingetreten ist und die die Wartezeit erfüllt haben, wird dann auf ihren schriftlichen Antrag von der VBL eine Betriebsrente gezahlt.

Wann in der Pflichtversicherung der Versicherungsfall eintritt, bestimmt sich nach den Vorschriften über die gesetzliche Rente. Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wendet die VBL die Regelungen zur gesetzlichen Rente entsprechend an. Wir prüfen dann anhand dieser Vorschriften, ab wann ein Anspruch auf eine Betriebsrente besteht.