Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Systemwechsel rentenferne Jahrgänge

Die Vorteile des Betriebsrentensystems in Form eines Versorgungspunktemodells liegen zunächst darin, dass es sich bei dem Versorgungspunktesystem im Vergleich zu dem bisherigen Gesamtversorgungssystem um ein wesentlich einfacher strukturiertes Betriebsrentensystem handelt. Dies ermöglicht es beispielsweise, den Finanzierungsaufwand kalkulierbar zu halten und die Versicherten jährlich über die von ihnen erworbenen Versorgungsanwartschaften zu informieren.

Darüber hinaus ist zu sehen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aufgrund der bisherigen Ausgestaltung der Zusatzversorgung als Gesamtversorgung ausdrücklich von der staatlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (sog. „Riester-Rente“) ausgeschlossen waren. Durch den Systemwechsel wurde den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die VBL bietet hierfür mit der VBLextra eine freiwillige Zusatzversicherung an, mit der die persönlichen Versorgungslücken geschlossen und der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand abgesichert werden kann.

Der Wechsel vom Gesamtversorgungssystem zu einem Betriebsrentensystem in Form eines Versorgungspunktemodells wurde von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes beschlossen und ist im Wesentlichen auf folgende Gründe zurückzuführen:

Die Abhängigkeit des bisherigen Gesamtversorgungssystems von externen Bezugssystemen (der Beamtenversorgung, der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Steuer- und Sozialabgabensystem) hatte zur Folge, dass die bisherige Zusatzversorgung laufend den Änderungen dieser Bezugssysteme angepasst werden musste. Dies führte dazu, dass das bisherige Zusatzversorgungsrecht zum Einen von Jahr zu Jahr an Komplexität zunahm und dass zum Anderen die Entwicklung der Rentenanwartschaften nicht mehr zuverlässig eingeschätzt werden konnte. Damit war auch der Finanzierungsaufwand für die Zusatzversorgung in der bisherigen Form letztlich nicht mehr kalkulierbar.

Die steigende Komplexität des bisherigen Zusatzversorgungsrechts führte auch dazu, dass die Regelungen des Gesamtversorgungssystems in einzelnen Bereichen der gerichtlichen Überprüfung nicht mehr standhielten. In diesem Zusammenhang wurde von dem Bundesverfassungsgericht u. a. auch die zunehmende Unverständlichkeit der Rentenberechnung beanstandet.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes waren aufgrund der bisherigen Ausgestaltung der Zusatzversorgung als Gesamtversorgung ausdrücklich von der staatlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (sog. „Riester-Rente“) ausgeschlossen. Durch den Systemwechsel wurde den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nunmehr auch die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die VBL bietet hierfür mit der VBLextra eine freiwillige Zusatzversicherung an, mit der die persönlichen Versorgungslücken geschlossen werden können und der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand abgesichert werden kann.