Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Warum erhalte ich Zulageunterlagen?

Für die Zusendung der Zulageunterlagen gibt es 2 Auslöser.

Liegen in einem Beitragsjahr förderfähige Beiträge vor, ist die VBL verpflichtet, Ihnen die Zulageunterlagen zuzusenden. Diese bestehen aus der Bescheinigung nach 92 EStG sowie dem Antrag auf Altersvorsorgezulage bzw. dem Datennachweis zum Dauerzulageverfahren. Förderfähige Beiträge können auch trotz gewählter Steuerfreiheit vorliegen, wenn der hierfür zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG aufgebraucht ist.

Ist im maßgebenden Beitragsjahr ein Ermittlungsergebnis durch die ZfA ergangen und liegen keine förderfähigen Beiträge vor, so wird lediglich eine Bescheinigung nach § 92 EStG erteilt.