Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Versicherung - Übersicht Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge

In der Versicherungsübersicht wurden die Entgelte zunächst in DM angegeben. Diese Beträge wurden sodann in Euro umgerechnet und in der Versicherungsübersicht in Euro ausgewiesen. Die Berechnung zum 31. Dezember 2001 erfolgte auf Euro-Basis. Aus der so errechneten Rentenanwartschaft wurden danach in einem weiteren Schritt die entsprechenden Versorgungspunkte ermittelt.

Eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Unterbrechungs-/Fehlzeiten ist nicht möglich.

Im Rahmen der Pflichtversicherung ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen durch den Arbeitnehmer nicht möglich. Allerdings können bei einer freiwilligen Versicherung in der VBLextra auch während der Zeiten einer Beurlaubung ohne Bezüge eigene Beiträge eingezahlt werden.

Die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Tarifgebiet Ost ist von den Tarifvertragsparteien erst zum 1. Januar 1997 eingeführt worden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet konnten daher auch erst von diesem Zeitpunkt an bei der VBL versichert werden. Als Versicherungszeiten, die der Berechnung der Startgutschrift zugrunde zu legen sind, kommen daher auch nur die Monate der Pflichtversicherung ab dem 1. Januar 1997 in Betracht.

Eine Übertragung dieser Zeiten auf die VBL ist nicht möglich. Die Anwartschaften aus einem früheren Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR sind nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG - (Art. 3 des Rentenüberleitungsgesetzes) in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden und werden daher bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Startgutschrift können nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen eine Pflichtversicherung bei der VBL bestanden hat. Während des Bestehens eines Dienstverhältnisses als Beamter, Richter oder Soldat besteht keine Pflichtversicherung bei der VBL, weil nur Angestellte und Arbeiter in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes versichert werden können. Daher können diese Dienstzeiten auch bei der Ermittlung der Startgutschrift nicht berücksichtigt werden.

Bei der Ermittlung der Startgutschrift werden nur die Zeiten berücksichtigt, in denen eine Pflichtversicherung bei der VBL bestanden hat. Voraussetzung für eine Pflichtversicherung ist u. a., dass die zu versichernde Person das 17. Lebensjahr vollendet hat. Für vor diesem Zeitpunkt liegende Ausbildungszeiten konnte keine Pflichtversicherung durchgeführt werden, so dass diese Zeiten bei der Ermittlung der Startgutschrift auch nicht berücksichtigt werden können.

Bei der Ermittlung der Startgutschrift sind nur die Zeiten zu berücksichtigen, in denen eine Pflichtversicherung bei der VBL bestanden hat. Da während einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft regelmäßig keine Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes besteht, können diese Zeiten bei der Ermittlung der Startgutschrift auch nicht berücksichtigt werden.