Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Vertragsphase (VBLextra)

Die Verwaltungskosten während der Ansparphase betragen im Durchschnitt 3 Prozent und sind altersabhängig gestaffelt. Es fallen keine Abschluss- und Provisionskosten an. Vertragsänderungen verursachen keine zusätzlichen Kosten und sollen grundsätzlich über den Arbeitgeber erfolgen.

Während der Vertragslaufzeit kann der Beitrag angepasst werden. Der Beitrag soll dabei für mind. 1 Jahr festgeschrieben sein. Die Einzahlungen können monatlich, viertel- oder halbjährlich erfolgen oder auch als regelmäßige jährliche Einmalzahlung. Der Förderweg und/oder der Tarif kann auf schriftlichen Antrag gewechselt werden. Die Mitversicherung des Risikos der Erwerbsminderung erfordert keine Gesundheitsprüfung. Es ist zu beachten, dass nicht 2 Änderungen gleichzeitig erfolgen dürfen- bei ungünstiger Konstellation kann es dazu führen, dass der Vertrag wie ein Neuvertrag behandelt wird.

Die freiwillige Versicherung kann durch schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Wenn der Versicherungsnehmer mit mehr als 2 Monatsbeiträgen bzw. bei (viertel-, halb-) jährlicher Zahlung länger als 3 Monate im Rückstand ist, wird die Versicherung mit Ablauf des letzten Beitragsmonats beitragsfrei gestellt. Die Kündigung des Vertrags führt ebenfalls zur Beitragsfreistellung – eine vorzeitige Auszahlung kann dabei nicht verlangt werden. Die Auszahlung erfolgt frühestens mit Eintritt des Versicherungsfalles.