Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.
Bescheinigung nach § 92 EStG
Bescheinigung nach § 92 EStG
Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist jährlich von der VBL nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen.
 
 Sie enthält im Wesentlichen Angaben über 
- die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge
 - die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres dem Versicherungskonto gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen
 - die Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres geleisteten Altersvorsorgebeiträge
 - den Stand des Altersvorsorgevermögens
 
 Ihr sicheres Plus im Alter. 